Gottesdienst zur Eheschließung

Eine Alternative zur kirchlichen Trauung kann ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung sein. Dieser wird dann in Betracht gezogen, wenn nur einer der beiden Partner in der Kirche ist, da eine kirchliche Trauung in der Regel die Kirchenzugehörigkeit beider zukünftiger Ehepartner voraussetzt.

Die nähere Gestaltung des Gottesdienstes und ihre konkrete Vorstellung zusammen zu bekommen, sollte mit dem Pfarrer das Gespräch gesucht werden.

Das Brautpaar und die Gäste der Zeremonie stehen im festlich geschmückten Kirchensaal.

Ich habe mich für die Liebe entschieden. Hass ist mir einen zu schwere Bürde.

– martin luther king –

Trauungen, Gottesdienste zur Eheschließung (GDzE) und Segnungen von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft* werden – wie alle Amtshandlungen – in der Kirchgemeinde angemeldet, welcher man hauptwohnsitzmäßig angehört. Wenn Sie im Bereich einer unserer zwei Standorte wohnen, wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an die Verwaltung am jeweiligen Standort. Es ist ein Anmeldeformular zur Trauung/zum GDzE/zur Segnung (Aufgebotsprotokoll) auszufüllen. Dazu werden benötigt:

  • Personenangaben zum Paares
  • Angaben zu den kirchlichen Amtshandlungen: Datum und Ort von Taufe und Konfirmation
  • Kopie der Eheschließungsurkunde, falls Sie bereits standesamtlich verheiratet sind
  • Unterschriften der beiden Partner

Auch wenn die Trauung/der GDzE/die Segnung in einer Kirchgemeinde außerhalb unserer Kirchgemeinde stattfinden soll, erfolgt die Anmeldung in unserer Verwaltung. Das Aufgebotsprotokoll wird in diesem Fall an die entsprechende Gemeinde weitergeleitet.

*Segnungen von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft oder in gleichgeschlechtlichen Ehen sind in den Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens seit dem 1. Januar 2017 möglich.


Hochzeitsmusik zur Inspiration

Hochzeitsmusik – Piano