Aktuelles

11.10.2026

Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Berufungswahl gemäß §12 Abs 1 KVBO

Folgende Kandidaten wurden gemäß §12 Abs 1 KVBO zu neuen Kirchvorstehern berufen

Frau Manuela Hartwig

Frau Magdalen Hillinger

Frau Karina Kunick

Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand Einspruch zum Wahlverfahren gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 KVBO einlegen. Die Einspruchsfrist endet am 18.10.2026 (Eingangsdatum).

gez.

Sandro Barthel

Vors. d. Kirchenvorstandes