Aktuelles
11.10.2026
Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Berufungswahl gemäß §12 Abs 1 KVBO
Folgende Kandidaten wurden gemäß §12 Abs 1 KVBO zu neuen Kirchvorstehern berufen
Frau Manuela Hartwig
Frau Magdalen Hillinger
Frau Karina Kunick
Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand Einspruch zum Wahlverfahren gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 KVBO einlegen. Die Einspruchsfrist endet am 18.10.2026 (Eingangsdatum).
gez.
Sandro Barthel
Vors. d. Kirchenvorstandes